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   ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12   

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ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12 (https://dejure.org/2013,25292)
ArbG Herne, Entscheidung vom 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12 (https://dejure.org/2013,25292)
ArbG Herne, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 5 Ca 2251/12 (https://dejure.org/2013,25292)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Etwas anderes gilt nur, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebende Mehrbelastung zu tragen (BAG, Urteil vom 29.09.201 - 3 AZR 427/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 55; Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 40; Urteil vom 23.10.1996 - 3 AZR 14/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 31).

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlustes ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - a. a. O.; Urteil vom 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - a. a. O.).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - a. a. O.; Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - a. a. O., Urteil vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 55; Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 28).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 55; Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 28).

    Eine konzernrechtliche Verpflichtung mehrerer Unternehmen kann über § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff führen, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 42; Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - a. a. O.).

    Die Voraussetzungen für den Berechnungsdurchgriff hat der Betriebsrentner darzulegen und im Streitfall zu beweisen (BAG, Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - a. a. O.).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Deshalb ist die Anpassung der Regelfall, die Nichtanpassung ist die Ausnahme (BAG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 53; Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - EzA § 4 BetrAVG Nr. 7).

    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass dem versorgungspflichtigen Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht trifft, eine Rentengesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie die laufenden Betriebsrenten zahlen kann und zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - EzA § 4 BetrAVG Nr. 7).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens 3 Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 52).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - a. a. O.; Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - a. a. O., Urteil vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Eine konzernrechtliche Verpflichtung mehrerer Unternehmen kann über § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff führen, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 42; Urteil vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - a. a. O.).

    Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der angehörigen Gesellschaften genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehöriger Unternehmen oder seinen eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - a. a. O., BAG, Urteil vom 16.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Deshalb ist die Anpassung der Regelfall, die Nichtanpassung ist die Ausnahme (BAG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 53; Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - EzA § 4 BetrAVG Nr. 7).

    Entgegen der Ansicht des Klägers kann aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.05.2009 (3 AZR 369/07 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 53) nicht genommen werden, dass es aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts nunmehr für einen Berechnungsdurchgriff nicht mehr auf die Verwirklichung konzerntypischer Gefahren ankomme.

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Keiner Entscheidung bedarf hier die Frage, ob an den vom Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen zum Berechnungsdurchgriff im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.04.2008 - II ZR 264/06 - NJW 2008, 2437; Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04 - NJW 2007, 2689) festgehalten werden kann.

    Dem steht ein Unterlassen hinreichender Kapitalausstattung im Sinne einer Unterkapitalisierung einer GmbH nicht gleich (BGH, Urteil vom 28.04.2008 - II ZR 264/06 - a. a. O.).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (BAG, Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 37).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG, Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 727/07 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 54; Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 37).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Etwas anderes gilt nur, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebende Mehrbelastung zu tragen (BAG, Urteil vom 29.09.201 - 3 AZR 427/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 55; Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 40; Urteil vom 23.10.1996 - 3 AZR 14/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 31).

    Diese für werdende Unternehmen entwickelte Grundsätze geltend auch für sogenannte Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (BAG, Urteil v. 26.10.2010 - 3 AZR 502/08 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 56; Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 40).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12
    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - a. a. O.; Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - a. a. O., Urteil vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

    Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der angehörigen Gesellschaften genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehöriger Unternehmen oder seinen eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - a. a. O., BAG, Urteil vom 16.04.1996 - 3 AZR 56/95 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 30).

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

  • LAG Hamm, 27.10.2015 - 9 Sa 777/15

    Wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners in Unternehmens- oder

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12, wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 9. Januar 2013, Az. 5 Ca 2251/12, abgewiesen.

    Der Kläger hat noch beantragt, das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12, teilweise abzuändern und die Beklagte zu 1) zu verurteilen:.

    Das Landesarbeitsgericht hat in dem Berufungsverfahren 9 Sa 277/13 durch Urteil vom 2. Juli 2013 auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12 teilweise abgeändert und die Beklagte zu dort näher genannten Zahlungen verurteilt sowie die Revision zugelassen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12, teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen:.

  • LAG Hamm, 02.07.2013 - 9 Sa 277/13

    Berechnungsdurchgriff bei Beherrschungsvertrag

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12 teilweise abgeändert.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 9. Januar 2013, Az. 5 Ca 2251/12, abgewiesen.

    Der Kläger beantragt noch, das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 09.01.2013, Az. 5 Ca 2251/12, teilweise abzuändern und die Beklagte zu 1) zu verurteilen:.

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